- Trinitarier
- Tri|ni|ta|ri|er 〈m. 3〉 Angehöriger des 1198 zum Loskauf christl. Sklaven gegründeten Ordens [Ordo SS. Trinitatis de redemptione captivorum, auch Dreifaltigkeitsorden]
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1. Angehöriger eines katholischen Bettelordens.2. Anhänger der Lehre von der Trinität.* * *
Trinitari|er[zu Trinität], lateinisch Ọrdo Sanctịssimae Trinitatis de redemptione captivorum [»Orden der heiligsten Dreifaltigkeit von der Befreiung der Gefangenen«], Abkürzung OSST, früher auch Eselsbrüder genannt (weil sie auf Eseln reitend Almosen sammelten), ein 1198 von Johannes von Matha und Felix von Valois (* 1127, ✝ 1212) auf der Basis der Augustinerregel gegründeter Orden mit dem ursprünglichen Ziel, christliche Gefangene und Sklaven loszukaufen. Die v. a. in Italien, Spanien und Lateinamerika beheimatete Gemeinschaft (2000: rd. 580 Mitglieder.) wirkt heute in der Mission, der Krankenpflege, der Pfarrseelsorge und der Seelsorge für Strafgefangene. Sitz des Generalministers ist Rom. - Die 1236 gegründeten Trinitarierinnen sind ein Orden mit strenger Klausur. Die wenigen Niederlassungen befinden sich v. a. in Spanien. Für Laien besteht ein Dritter Orden der Trinitarier.R. Kralik: Gesch. des T.-Ordens von seiner Gründung bis zu seiner zweiten Niederlassung in Oesterreich (Wien 1918);Acta Ordinis Sanctissimae Trinitatis, auf mehrere Bde. ber. (Rom 1919 ff.).* * *
Universal-Lexikon. 2012.